Dr. Stefan Reisinger als öffentlicher Notar im Bezirk Mistelbach bietet Ihnen persönliche Beratung und rechtliche Sicherheit für Ihre wichtigsten Entscheidungen.

So erreichen Sie uns
Adresse Hauptstr. 20, 2130 Mistelbach
Öffnungszeiten Mo-Fr: 8:00-12:00 & 13:30-16:30
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Öffnungszeiten Mo-Fr: 8:00-12:00 & 13:30-16:30
Über uns

Rechtssicherheit mit
Kompetenz

Persönlich

Persönliche Beratung braucht Zeit. Wir hören genau zu und erklären rechtliche Zusammenhänge klar und verständlich.

Unabhängig

Wir entscheiden frei und eigenverantwortlich. So beraten wir Sie ehrlich, transparent und ausschließlich in Ihrem Interesse.

Rechtssicher

Durch unsere juristisch einwandfreie Beratung schaffen wir Sicherheit und Verlässlichkeit in all Ihren Anliegen.

Unsere Leistungen

Expertise auf höchstem Niveau.

01.

Immobilienrecht

Wir betreuen Sie rechtssicher angefangen vom Kauf einer Immobilie über die treuhändige Abwicklung des Kaufpreises bis hin zur Eintragung ins Grundbuch. Auch bei Schenkungs- und Übergabsverträgen können Sie auf unsere rechtliche Expertise vertrauen.

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02.

Erbrecht

Wir beraten Sie vorausschauend auch für die nächste Generation und erstellen letztwillige Verfügungen, Erbverträge oder auch Schenkungsverträge auf den Todesfall zur Absicherung Ihres letzten Willens.

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03.

Familienrecht & Partnerschaft

Sicherheit schaffen ist für uns der Grundstein, um Ihre individuellen Eheverträge, Partnerschaftsverträge zwischen Lebensgefährten oder etwa Adoptionsverträge zu gestalten.

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04.

Unternehmen

Unterstützung bei allen gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen und Vorgängen, angefangen bei der Gründung über Anteilsabtretungen und Umgründungsvorgängen bis hin zur Liquidation für eine bestmögliche Absicherung.

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05.

Start-ups

Wir begleiten Sie zum Schritt in die Selbstständigkeit und legen in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater den Grundstein für Ihre Vision.

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06.

Vorsorge

Legen Sie fest, wer für Sie im Ernstfall bestimmt. Mittels Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder gewählter Erwachsenenvertretung sind Ihre Wünsche auch in Zukunft abgesichert.

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07.

Beglaubigungen & notarielle Beurkundungen

Sie benötigen eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder eine beglaubigte Abschrift eines Dokuments? Wir kümmern uns um die schnelle Abwicklung für Ihre Bank- und Behördenwege.

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Ablauf im Überblick

Ihr Terminablauf Schritt für Schritt.

01

Beratung & Vorbereitung

Ihr Anliegen wird persönlich besprochen und rechtliche Fragen werden aufgeklärt.

02

Entwurf & Prüfung

Nach dem Gespräch wird ein Vertragsentwurf angefertigt, den Sie in Ruhe prüfen können.

03

Unterfertigung & Vertragsabschluss

Gemäß Ihrer Zustimmung zum Vertragsentwurf wird die Urkunde offiziell unterzeichnet.

Unsere Kanzlei

Ihr Recht in sicheren Händen.

Notariat Dr. Stefan Reisinger

Unsere Kanzlei in Mistelbach im Weinviertel zeichnet sich durch professionelle Arbeit aus. Wir nehmen uns ausgiebig Zeit für Ihre Anliegen und begleiten Sie mit fundierter Fachkompetenz zuverlässig bei all Ihren rechtlichen Schritten.

10
Teammitglieder
7
Fachbereiche
20
Jahre Erfahrung
100 %
Rechtssicherheit
Faq

Wichtige Fragen
& Antworten.

Noch offene Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

Um eine höchstmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist in vielen Rechtsbereichen einerseits zu Beweiszwecken und anderseits um die unabhängige rechtliche Aufklärung der Parteien zu gewährleisten eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Sie werden im Zuge der Errichtung eines Notariatsaktes über den Inhalt der Urkunde umfassend aufgeklärt bzw. wird bei einer Unterschriftsbeglaubigung Ihre Identität zweifelsfrei festgestellt.

Im Falle einer Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie zum Unterschriftstermin jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) mit. Im Zuge der Errichtung eines Notariatsaktes kann es im Einzelfall erforderlich sein, dass noch weitere Dokumente vorgelegt werden müssen. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie rechtzeitig von uns.

Im ersten Schritt wird die Identität der beteiligten Vertragsparteien – welche allesamt gleichzeitig anwesend sein müssen – geprüft. Danach wird der Vertragstext vorgelesen und besprochen. Sobald jeder Beteiligte seine Unterschrift auf dem Notariatsakt gesetzt hat, verleiht der Notar oder Notarsubstitut durch die abschließende Setzung seiner Unterschrift unter Beifügung des Siegels dem Dokument die Kraft einer öffentlichen Urkunde.

Die Dauer der Abwicklung hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Während einfache Unterschriftsbeglaubigungen meist sofort und zeitnah nach der Unterschriftsleistung erledigt werden können, kann die Abwicklung bei der Errichtung von Notariatsakten, die meistens auch noch eine Eintragung im Grundbuch oder Firmenbuch nach sich ziehen, mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Das hängt immer vom Einzelfall ab. Während etwa die Errichtung von letztwilligen Verfügungen immer ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft darstellt und eine Vertretung in diesen Angelegenheiten nicht möglich ist, ist in vielen anderen Rechtsbereichen eine Vertretung mittels Vollmacht möglich. Dies sollte aber nicht den Regelfall, sondern immer nur die Ausnahme darstellen. Wie eine im Einzelfall zulässige Vollmacht ausgestaltet sein muss, erfahren Sie im jeweiligen Anlassfall.

Rechtliche Sicherheit für Ihre Zukunft.

Hauptplatz 20, 2130 Mistelbach

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
13:30 – 16:30 Uhr
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