IMMOBILIENRECHT
Unsere Leistungen
Rechtssicherheit mit Kompetenz
Ob es um eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück geht, Immobiliengeschäfte erfordern Erfahrung und rechtliche Sorgfalt. Als Notariat stellen wir sicher, dass alle Vereinbarungen klar, ausgewogen und rechtlich abgesichert sind. Wir erklären komplexe Inhalte verständlich und achten als unabhängiger Vertragserrichter darauf, dass die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen gewahrt bleiben.
Unsere Leistungen im Überblick
Erstellung und Beurkundung von Kauf-, Übergabe und Schenkungsverträgen
Wir erstellen und beurkunden Kauf-, Übergabe- und Schenkungsverträge präzise und rechtssicher. Dabei achten wir darauf, dass alle Vereinbarungen klar, verständlich und fair formuliert sind, damit die Vertragsparteien von Anfang an auf der sicheren Seite stehen.
Beratung bei Haus-, Wohnungs- und Grundstückskäufen
Beim Kauf einer Immobilie gibt es viele Details zu beachten, angefangen bei der Erstellung des Kaufvertrages über die treuhändige Abwicklung des Kaufpreiserlages, der Absicherung der finanzierenden Bank bis hin zur Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, erklären alle rechtlichen Aspekte verständlich und machen auf mögliche Stolperfallen rechtzeitig aufmerksam.
Vertragsgestaltung bei Schenkungen und Übergaben
Bei Schenkungen oder Übergaben von Immobilien ist rechtliche Klarheit und besonderes Augenmerk auf mögliche zurückbehaltene Rechte bzw. eingeräumte Gegenleistungen besonders wichtig. Wir erstellen Verträge, die transparent, eindeutig und rechtlich sicher sind. So wissen alle Beteiligten genau, welche Rechte und Pflichten bestehen, und mögliche Streitigkeiten lassen sich von vornherein vermeiden.
Eintragung von Eigentums- und Pfandrechten im Grundbuch
Bei der treuhändigen Abwicklung des Kaufpreiserlages sorgen wir dafür, dass Ihr Geld sicher und transparent verwaltet wird. Erst nach Erfüllung der zugrundeliegenden Treuhandvereinbarung wird der Betrag freigegeben. So gewährleisten wir eine faire und zuverlässige Abwicklung für Käufer und Verkäufer gleichermaßen.
Wichtige Fragen & Antworten
Ein Immobilienkauf gehört zu den größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Ein Notariat sorgt dafür, dass Verträge rechtlich korrekt, ausgewogen und klar formuliert sind und dass alle Beteiligten genau verstehen, worauf sie sich einlassen.
Käufer und Verkäufer sind sich einig. Warum kann der Kaufpreis jetzt nicht einfach überwiesen werden, das wäre doch zeitsparender? Man sollte den Kaufpreis nicht bezahlen, bevor der Kaufvertrag unterschrieben ist und die grundbücherlichen Sicherheiten vorliegen. Eigentümer einer Immobilie ist nämlich, wer im Grundbuch steht und nicht, wer den Kaufpreis bezahlt. Wird der Kaufpreis bereits vor der sogenannten Einverleibung des Eigentumsrechts bezahlt, besteht theoretisch die Gefahr, dass der Verkäufer betrügerisch die Liegenschaft noch einmal verkauft oder verpfändet. Der Kaufpreis sollte deshalb zur Absicherung beider Seiten auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden.
Übernimmt ein Notar eine derartige Treuhandschaft, wird der Kaufpreis sicher auf einem eigens dafür angelegten Treuhandkonto bei der Notartreuhandbank AG verwahrt und diese Treuhandschaft im Treuhandregister des österreichischen Notariats erfasst. Die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt erst dann, wenn die Bedingungen zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrages erfüllt sind, etwa die Lastenfreistellung des Grundstückes, die Eintragung des Käufers ins Grundbuch und damit verbundene mögliche Pfandrechte. Der Käufer hat also den Vorteil, dass das Geld erst an den Verkäufer überwiesen wird, wenn das Objekt lastenfrei ist, in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde, und die Eintragung im Grundbuch sichergestellt ist. Der Verkäufer wiederum ist abgesichert, dass das Geld auch tatsächlich hinterlegt und an ihn überwiesen wird. Eine Treuhandschaft bietet sowohl Käufern als auch Verkäufer ein höchstmögliches Maß an Sicherheit, dient der Absicherung der verschiedenen Interessen und kann alle Beteiligten vor unliebsamen Überraschungen schützen.
Gerade bei Übergaben innerhalb der Familie ist eine klare rechtliche Regelung sehr wichtig. Verschiedene Ausgestaltungen haben unterschiedliche rechtliche und auch steuerliche Auswirkungen. Wir erklären, worauf es im Detail ankommt, und erstellen passende Verträge, die alle Beteiligten absichern und im Idealfall auch Steuern sparen.
Nicht bereits mit der Unterfertigung des zugrundeliegenden Kauf-, Übergabe- oder Schenkungsvertrages wird man Eigentümer, sondern erst mit der Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch geht das Eigentum auf den neuen Eigentümer über. Das Notariat übernimmt die vollständige Abwicklung inklusive der Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch.