Dr. Stefan Reisinger als öffentlicher Notar im Bezirk Mistelbach bietet Ihnen persönliche Beratung und rechtliche Sicherheit für Ihre wichtigsten Entscheidungen.

So erreichen Sie uns
Adresse Hauptstr. 20, 2130 Mistelbach
Öffnungszeiten Mo-Fr: 8:00-12:00 & 13:30-16:30
So erreichen Sie uns
Adresse Hauptstr. 20, 2130 Mistelbach
Öffnungszeiten Mo-Fr: 8:00-12:00 & 13:30-16:30

ERBRECHT

Sicherheit für Ihre Rechtsnachfolge

Ob Testament, sonstige letztwillige Verfügung, Erbvertrag oder die Regelung der Vermögensnachfolge, wir beraten Sie umfassend und individuell. Unser Ziel ist, dass Ihre Wünsche rechtlich klar und formgültig festgehalten werden, Ihr letzter Wille bestmöglich zur Umsetzung gelangt und die Interessen aller Beteiligten mitberücksichtigt werden. Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass Erbangelegenheiten fair, transparent und ohne unnötige Komplikationen streitvermeidend geregelt werden.

Unsere Leistungen im Überblick

01.
Erstellung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Testaments, damit Ihr letzter Wille klar und auch formgültig festgehalten wird. Ihr letzter Wille wird von uns einerseits in der gültigen Form errichtet und anderseits auch inhaltlich unter Mitberücksichtigung allfälliger Pflichtteilsansprüche so ausgestaltet, um Missverständnisse oder spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

So können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen genau nach Ihren Vorstellungen nach Ihrem Ableben weitergegeben wird, ohne sich in der Verfügung darüber zu Ihren Lebzeiten einschränken zu müssen.

02.
Beratung und Gestaltung von Erbverträgen

Wir beraten Sie individuell bei der Gestaltung von Erbverträgen, um klare und rechtlich sichere Vereinbarungen zu treffen. So können Sie mit einem Erbvertrag verbindlich und einseitig unwiderruflich regeln, wie Vermögen und Rechte nach Ihrem Ableben übertragen werden. Jeder Vertrag wird sorgfältig auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten.

03.
Klärung von Erbfolgen und gesetzlichen Ansprüchen

Wir helfen Ihnen, die gesetzliche Erbfolge und insbesondere auch allenfalls vorhanden Pflichtteilsansprüche zu verstehen und offene Fragen zu Ansprüchen der Erben und Pflichtteilsberechtigten zu klären. So können Sie sicherstellen, dass Vermögen gerecht verteilt wird und rechtliche Unsicherheiten vermieden werden. Unsere Beratung schafft Klarheit und verhindert spätere Streitigkeiten.

04.
Abwicklung von Verlassenschaften als Gerichtskommissär & anschließende Durchführung des Verlassenschaftsergebnisses im Grundbuch

Als sogenannter Gerichtskommissär wickeln wir als Beauftragter des zuständigen Bezirksgerichtes anhand einer festgelegten Zuständigkeitsverteilung Verlassenschaftsverfahren ab und sorgen für Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens bis zum Erlass des Einantwortungsbeschlusses.

Sollte Grundbesitz im Nachlass vorhanden sein, kümmern wir uns in weiterer Folge um die steuerliche Behandlung des Einantwortungsbeschlussses und die Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch. So sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf und klare Verhältnisse.

Wichtige Fragen & Antworten

Ein Testament können Sie jederzeit einseitig ändern oder widerrufen. Ein Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Parteien geschlossen und ist im Gegensatz zu einem Testament verbindlicher. Änderungen sind nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich. Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihre Situation passende Lösung zu finden.

In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Wir erklären Ihnen genau, wer nach dem Gesetz Anspruch auf Ihr Vermögen hat und welche zwingenden Rechte Ehepartner und Kinder haben. So können Sie gegebenenfalls gezielt abweichende Regelungen treffen.

Ja, einerseits durch Erbverträge und anderseits durch Schenkungen zu Lebzeiten können Sie Vermögenswerte gezielt und verbindlich übertragen. Wir beraten Sie individuell, damit Ihre Wünsche rechtlich sicher umgesetzt werden und mögliche steuerliche oder rechtliche Folgen berücksichtigt werden.

Ihr Testament können Sie jederzeit nachträglich anpassen oder auch widerrufen. Bei einem Erbvertrag ist eine nachträgliche Änderung nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich. Wir zeigen Ihnen, wie Änderungen rechtlich sicher umgesetzt werden.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich festgelegte Mindestanteil am Erbe, auf den bestimmte nahe Angehörige, wie etwa Kinder, Ehepartner oder eingetragene Partner, Anspruch haben, auch wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Es handelt sich dabei immer um einen reinen Geldanspruch und dieser sorgt dafür, dass diese Personen im Ergebnis nicht vollständig enterbt werden können. Wir erklären Ihnen genau, wer Anspruch auf den Pflichtteil hat und wie Sie Ihre Nachfolgegestaltung unter Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen rechtlich sicher planen können.

Rechtliche Sicherheit für Ihre Zukunft.

Hauptplatz 20, 2130 Mistelbach

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
13:30 – 16:30 Uhr
© Notar Reisinger. Alle Rechte vorbehalten.