FAMILIENRECHT & PARTNERSCHAFT
Unsere Leistungen
Vertrauensvolle Unterstützung in Familien- und Partnerschaftsangelegenheiten
Ob Eheverträge, Partnerschaftsvereinbarungen zwischen Lebensgefährten oder Adoptionsverträge, wir begleiten Sie bei allen Themen des Familienrechts. Unser Ziel ist, dass Ihre Vereinbarungen rechtlich abgesichert, verständlich und für alle Beteiligten transparent sind. So lassen sich persönliche Konflikte reduzieren und langfristige Sicherheit schaffen.
Unsere Leistungen im Überblick
Erstellung und Beurkundung von Eheverträgen sowie Partnerschaftsverträgen
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Beurkundung von Eheverträgen, damit Ihre Vereinbarungen rechtlich sicher und klar geregelt sind. Jeder Vertrag wird individuell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden und langfristige Sicherheit für beide Partner zu sichern.
Mithilfe eines Partnerschaftsvertrages zwischen Lebensgefährten und einer darin enthaltenen Trennungsvereinbarung können Vermögensverhältnisse bestmöglich und vorsorglich geregelt sowie abgesichert werden. Damit wird für rechtliche Klarheit gesorgt, die hilft, einen möglichen teuren Streit zu vermeiden.
Als unparteiische Berater sind wir stets bestrebt, die Interessenlagen der beteiligten Parteien fair und ausgleichend zu berücksichtigen. Unverheiratete Paare sind gut beraten, einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen.
So können sie ihr Zusammenleben in der Lebensgemeinschaft rechtlich absichern, vor allem aber für den Fall einer Trennung klare Verhältnisse schaffen und eine Aufteilung von Vermögenswerten sowie eine allfällige Ausgleichszahlung ausgewogen im Voraus regeln – dies ist insbesondere dann wichtig, wenn gemeinsam größere Anschaffungen getätigt werden, wie z.B. ein Immobilienkauf.
Erstellung von Adoptionsverträgen
Unter Adoption – auch „Annahme an Kindesstatt“ genannt – versteht man einen schriftlichen Vertrag, mit dem eine Wahlkindschaft begründet wird. Dabei müssen Wahlmutter und Wahlvater älter als das Wahlkind sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Der Vertrag bedarf der Bewilligung durch das Bezirksgericht. Ein adoptiertes Kind hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein leibliches Kind.
Wir können alle dafür notwendigen Schritte – vom Verfassen des Adoptionsvertrags bis zur Einholung der gerichtlichen Bewilligung – für Sie erledigen.
Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Fragen zur Adoption, erstellen den zur gerichtlichen Genehmigung der Adoption notwendigen Adoptionsvertrag und kümmern uns um die Einholung der gerichtlichen Genehmigung.
Vermögensaufteilungen bei Trennung oder Scheidung
Bei Trennung oder Scheidung unterstützen wir Sie dabei, Vermögen fair und rechtlich abgesichert aufzuteilen. Wir klären alle Ansprüche, erstellen klare Vereinbarungen und sorgen dafür, dass die Aufteilung nachvollziehbar und konfliktfrei erfolgt. So schaffen wir Sicherheit für beide Parteien und erleichtern den Neuanfang.
Erstellung von Zustimmungserklärungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung
In Österreich ist für die medizinisch unterstütze Fortpflanzung – auch künstliche Befruchtung genannt – bei Lebensgefährten bzw. bei Ehe- und eingetragenen Partnern bei Verwendung fremder Eizellen oder einer Samenspende eine Zustimmungserklärung in Form eines Notariatsaktes gesetzlich vorgeschrieben. Damit bei dieser lebensweisenden Entscheidung von Anfang an rechtliche Klarheit herrscht, beraten wir Sie und verfassen die vorgeschriebene Zustimmungserklärung.
Wichtige Fragen & Antworten
Unter Eheverträgen werden Vermögensregelungen für die Dauer der Ehe und/oder für den Fall der Scheidung der Ehe verstanden. Bei einer Scheidung ist oft nicht mehr feststellbar, welches Vermögen erst während der Ehe erstanden oder angespart wurde. Um einen Streit über die Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden, kann der Abschluss eines Ehevertrags zweckmäßig sein. Diese Regelungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit teilweise der Form eines Notariatsaktes. Ein Ehevertrag schafft klare Regelungen zu Vermögen, Unterhalt und Ansprüchen im Falle einer Trennung oder Scheidung. Wir gestalten jeden Vertrag individuell, fair und rechtlich abgesichert, damit spätere Streitigkeiten vermieden werden.
Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe. Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass sich die Ehepartner über die Scheidung und ihre Folgen (Aufteilung des Vermögens, Unterhalt, Obsorge der Kinder etc.) einig sind. Als unparteiische Berater sind Notare erste Ansprechpartner bei einvernehmlicher Scheidung und helfen, ausgewogene Lösungen zu finden und Vergleiche vorzubereiten. Damit können aufwändige Gerichtsverfahren vermieden werden. Alle Regelungen können vom Notar in einem Vergleich zusammengefasst werden, der dem Scheidungsgericht vorgelegt wird.
Eine Trennung der Eltern ist für alle Beteiligten belastend. Eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über die künftige Betreuung des Kindes kann Streit vermeiden. Die gerichtliche Genehmigung dieser Obsorgevereinbarung schafft rechtlich klare Verhältnisse. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, wird bei Scheidung oder Trennung der Eltern die gemeinsame Obsorge beibehalten. Jedenfalls müssen sich die Eltern bei einer Scheidung oder Trennung darauf einigen, bei wem das Kind in Zukunft seinen überwiegenden Aufenthalt haben soll. Die Obsorge regelt, wer die rechtliche Verantwortung für ein Kind trägt. Wir helfen, Obsorgerechtsfragen klar zu definieren, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und mögliche Betreuungskonflikte einvernehmlich zu lösen.
Ja, neben Eheverträgen unterstützen wir Sie auch bei Partnerschaftsverträgen. Mithilfe einer Trennungsvereinbarung können Vermögensverhältnisse bestmöglich und vorsorglich geregelt sowie abgesichert werden. So können sie ihr Zusammenleben in der Lebensgemeinschaft rechtlich absichern, vor allem aber für den Fall einer Trennung klare Verhältnisse schaffen und eine Aufteilung von Vermögenswerten sowie eine allfällige Ausgleichszahlung ausgewogen im Voraus regeln.