VORSORGE
Unsere Leistungen
Gut vorbereitet auf Morgen - rechtlich abgesichert für die Zukunft
Ob Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung oder Patientenverfügung, wir beraten Sie umfassend zum Thema der persönlichen Vorsorge und bieten Ihnen auf den jeweiligen Einzelfall maßgeschneiderte Lösungen. Unser Ziel ist es, Ihre Wünsche und Entscheidungen rechtlich klar, verbindlich und in der vorgesehenen Form festzuhalten, damit im Anlassfall Ihre Wünsche von den dafür vorgesehenen Personen verbindlich umgesetzt werden können. Mit unserer Erfahrung schaffen wir rechtssichere Lösungen und geben Ihnen die Sicherheit, gut für die Zukunft vorgesorgt zu haben.
Unsere Leistungen im Überblick
Erstellung von Vorsorgevollmachten
Wir erstellen Vorsorgevollmachten, womit Sie vorab regeln können, wer Ihre Angelegenheiten – für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind – regeln darf. Jede Vorsorgevollmacht wird auf Ihre persönliche Situation abgestimmt, klar formuliert und in der nötigen Form errichtet, damit Ihre Wünsche in Zukunft zuverlässig umgesetzt werden können. Abschließend erfolgt die Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV), womit sichergestellt ist, dass die Vorsorgevollmacht im Anlassfall jedenfalls aufgefunden werden kann.
Errichtung von Patientenverfügungen
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Patientenverfügungen, damit medizinische Entscheidungen im Anlassfall genau nach Ihrem Willen getroffen werden und unerwünschte Behandlungsmaßnahmen verbindlich unterbleiben. Die Patientenverfügung wird im Patientenverfügungsregister des Österreichischen Notariats registriert, wodurch die Auffindung im Anlassfall sichergestellt ist.
Registrierung von gesetzlichen Erwachsenenvertretungen
Bestimmte nächste Angehörige können Verwandte von Gesetzes wegen in Angelegenheiten des täglichen Lebens vertreten, sollte der Vertretene seine Entscheidungsfähigkeit verloren haben. Wir beraten Sie gerne im Vorfeld und registrieren im Anlassfall die gesetzliche Erwachsenenvertretung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV). Mit der Registrierungsbestätigung können Sie Ihre Vertretungsbefugnis im Rechtsverkehr nachweisen.
Wichtige Fragen & Antworten
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit rechtlich vertreten darf. Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet unter Umständen ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter (ehemals Sachwalter) über Ihre Angelegenheiten. Eine notarielle Vorsorgevollmacht sorgt für Klarheit, Sicherheit und vor allem Selbstbestimmung.
Die Vorsorgevollmacht wird nicht schon durch die Unterschrift der Parteien wirksam, sondern erst durch den Eintritt des sogenannten Vorsorgefalls. Darunter versteht man eine psychische Erkrankung (zB Demenz) oder eine vergleichbare Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit etwa ausgelöst durch einen Unfall (zB Koma). Eine rein physische Erkrankung oder Unfall (zB Querschnittlähmung), wodurch die Entscheidungsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird, löst die Vorsorgevollmacht nicht aus. Ein entsprechendes ärztliches Zeugnis darüber, dass dem Vollmachtgeber die erforderliche Entscheidungsfähigkeit fehlt, ist zur Registrierung des Wirksamwerdens im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis der Österreichischen Notariatskammer (ÖZVV) vorzulegen.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungsmaßnahmen Sie im Ernstfall verbindlich ablehnen. Sie kommt dann zur Anwendung, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen oder Ihren Willen zu äußern. Damit können Sie etwa verbindlich festlegen, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Die Registrierung im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats ist möglich und jedenfalls auch ratsam.
Die Vorsorgevollmacht regelt, wer im Fall des Verlustes Ihrer Entscheidungsfähigkeit (etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit) Ihre Angelegenheiten regeln und für Sie Entscheidungen treffen darf. Die Patientenverfügung ist in ihrem Anwendungsbereich lediglich auf den medizinischen Bereich beschränkt und wird damit lediglich festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Krankheitssituationen verbindlich unterbleiben sollen. Beide Instrumente können nebeneinander bestehen und ergänzen einander. In der Kombination beider Instrumente treffen Sie umfassend Vorsorge.
Grundsätzlich können Sie jede volljährige Person als Bevollmächtigten bestimmen. Diese Person muss nicht immer zwingend ein naher Angehöriger sein. In der Regel werden jedoch meistens nahe Familienangehörige mit dieser Vollmacht ausgestattet. Wichtig ist, dass diese Person Ihre Wünsche kennt und bereit ist, im Anlassfall Verantwortung zu übernehmen. Sie können auch mehrere Personen nebeneinander oder in einer bestimmten Reihenfolge zu Bevollmächtigten ernennen. Wir beraten Sie gerne bei den Gestaltungsmöglichkeiten.
Ja, die Vorsorgevollmacht kann problemlos jederzeit von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen wieder aufgelöst werden. Durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht sind also sowohl der Vollmachtgeber als auch der Vollmachtnehmer quasi nicht auf Ewig aneinander gebunden. Sollten sich die Umstände oder das Verhältnis zueinander im Laufe der Zeit ändern, dann kann auch die Vorsorgevollmacht einseitig wieder aufgelöst werden.