Dr. Stefan Reisinger als öffentlicher Notar im Bezirk Mistelbach bietet Ihnen persönliche Beratung und rechtliche Sicherheit für Ihre wichtigsten Entscheidungen.

So erreichen Sie uns
Adresse Hauptstr. 20, 2130 Mistelbach
Öffnungszeiten Mo-Fr: 8:00-12:00 & 13:30-16:30
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BEGLAUBIGUNGEN

Notarielle Beglaubigungen für Rechtssicherheit

Als Träger eines öffentlichen Amtes haben die österreichischen Notare und Notarinnen die staatliche Autorität zur Errichtung von öffentlichen Urkunden. Beglaubigungen dienen der Rechtssicherheit in unterschiedlichsten Rechtsangelegenheiten, da ihnen vor Gericht oder anderen Behörden eine besondere Beweiskraft zukommt.

Ob private oder geschäftliche Dokumente, Unterschriften oder Kopien. Eine notarielle Beglaubigung schafft rechtliche Sicherheit. Wir prüfen die Identität der beteiligten Personen, bestätigen die Echtheit von Unterschriften und achten darauf, dass alle formalen Anforderungen korrekt erfüllt werden. So ist die Anerkennung Ihrer Unterlagen bei Gerichten und Behörden sichergestellt.

Unsere Leistungen im Überblick

01.
Unterschriftsbeglaubigungen

Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf wichtigen Dokumenten und bestätigen damit deren Echtheit. Eine Unterschriftsbeglaubigung ist eine rechtliche Bestätigung, dass eine Unterschrift auf einem Dokument echt ist und tatsächlich von der Person stammt, die in dem Dokument angeführt ist. Jede Beglaubigung wird von uns sorgfältig, schnell und zuverlässig durchgeführt.

Sollte die Unterschriftsbeglaubigung auf einem Dokument bei einer ausländischen Stelle vorgelegt werden müssen, prüfen wir, ob allenfalls eine zusätzliche Überbeglaubigung (Apostille) nötig ist.

02.
Beglaubigung von Kopien und Abschriften

Wir prüfen Ihre Originaldokumente und bestätigen die Richtigkeit von Kopien und Abschriften mittels einer entsprechenden notariellen Beglaubigungsklausel. Diese Beglaubigung ist eine rechtliche Bestätigung, dass eine Kopie inhaltlich exakt mit dem Originaldokument übereinstimmt. So erhält eine Kopie Beweiskraft und kann zuverlässig bei Behörden, Gerichten oder Geschäftspartnern verwendet werden.

Wichtige Fragen & Antworten

Eine notarielle Beglaubigung bestätigt entweder die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Eine Unterschriftsbeglaubigung ist eine rechtliche Bestätigung, dass eine Unterschrift auf einem Dokument echt ist und tatsächlich von der Person stammt, die in dem Dokument angeführt ist. Eine beglaubigte Kopie enthält eine rechtliche Bestätigung, dass eine Kopie inhaltlich exakt mit dem Originaldokument übereinstimmt. Beides schafft rechtliche Sicherheit bzw. Beweiskraft und ist häufig Voraussetzung für die Anerkennung von Dokumenten bei Behörden, Gerichten oder Geschäftspartnern.

Eine Unterschriftsbeglaubigung ist etwa notwendig auf Verträgen oder Erklärungen, die beim Grundbuch vorgelegt werden, oder Dokumenten, die für das Firmenbuch bestimmt sind. Auch bei sonstigen Dokumenten, bei denen eine besonders hohe Rechtssicherheit verlangt wird, kann eine Unterschriftsbeglaubigung vorgeschrieben sein. Insbesondere bei Dokumenten, die für Behörden im Ausland bestimmt sind, wird ebenfalls eine Unterschriftsbeglaubigung verlangt.

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung prüfen wir die Identität der unterzeichnenden Person und bestätigen, dass die Unterschrift persönlich vor dem Notar geleistet wurde.

Für internationale Zwecke können oftmals zusätzliche Schritte erforderlich sein, etwa die Einholung einer Apostille oder sogenannten Überbeglaubigung. Wir informieren Sie, welche Form der Beglaubigung für Ihr Zielland notwendig ist.

Für die Beglaubigung von Unterschriften ist das persönliche Erscheinen unbedingt erforderlich, da die Identität anhand eines entsprechenden Lichtbildausweises geprüft und die Unterschrift vor dem Notar geleistet werden muss.

Rechtliche Sicherheit für Ihre Zukunft.

Hauptplatz 20, 2130 Mistelbach

Öffnungszeiten
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08:00 – 12:00 Uhr
13:30 – 16:30 Uhr
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