Dr. Stefan Reisinger als öffentlicher Notar im Bezirk Mistelbach bietet Ihnen persönliche Beratung und rechtliche Sicherheit für Ihre wichtigsten Entscheidungen.

So erreichen Sie uns
Adresse Hauptstr. 20, 2130 Mistelbach
Öffnungszeiten Mo-Fr: 8:00-12:00 & 13:30-16:30
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NOTAR MISTELBACH

Vertrauen durch Kompetenz

Wir sorgen für rechtliche Klarheit in Mistelbach.

Unsere Kanzlei in Mistelbach im Weinviertels betreut Sie mit tiefgreifendem Fachwissen und besonderer Wertschätzung. Wir begleiten Sie im Bezirk Mistelbach und Umgebung bei den wichtigsten Entscheidungen und gestalten Ihre Zukunft. Zudem bieten wir einen barrierefreien Zugang, sodass alle Klienten gleichermaßen in unsere Räumlichkeiten gelangen.

Erfahrung, die Vertrauen schafft.
0 Jahre
Rechtssichere Beratung
0 %
Ablauf im Überblick

Ihr Terminablauf in Mistelbach Schritt für Schritt.

01

Beratung & Vorbereitung

Ihr Anliegen wird persönlich besprochen und rechtliche Fragen werden aufgeklärt.

02

Entwurf & Prüfung

Nach dem Gespräch wird ein Vertragsentwurf angefertigt, den Sie in Ruhe prüfen können.

03

Unterfertigung & Vertragsabschluss

Gemäß Ihrer Zustimmung zum Vertragsentwurf wird die Urkunde offiziell unterzeichnet.

Faq

Wichtige Fragen
& Antworten.

Noch offene Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

Um eine höchstmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist in vielen Rechtsbereichen einerseits zu Beweiszwecken und anderseits um die unabhängige rechtliche Aufklärung der Parteien zu gewährleisten eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Sie werden im Zuge der Errichtung eines Notariatsaktes über den Inhalt der Urkunde umfassend aufgeklärt bzw. wird bei einer Unterschriftsbeglaubigung Ihre Identität zweifelsfrei festgestellt.

Im Falle einer Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie zum Unterschriftstermin jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) mit. Im Zuge der Errichtung eines Notariatsaktes kann es im Einzelfall erforderlich sein, dass noch weitere Dokumente vorgelegt werden müssen. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie rechtzeitig von uns.

Im ersten Schritt wird die Identität der beteiligten Vertragsparteien – welche allesamt gleichzeitig anwesend sein müssen – geprüft. Danach wird der Vertragstext vorgelesen und besprochen. Sobald jeder Beteiligte seine Unterschrift auf dem Notariatsakt gesetzt hat, verleiht der Notar oder Notarsubstitut durch die abschließende Setzung seiner Unterschrift unter Beifügung des Siegels dem Dokument die Kraft einer öffentlichen Urkunde.

Die Dauer der Abwicklung hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Während einfache Unterschriftsbeglaubigungen meist sofort und zeitnah nach der Unterschriftsleistung erledigt werden können, kann die Abwicklung bei der Errichtung von Notariatsakten, die meistens auch noch eine Eintragung im Grundbuch oder Firmenbuch nach sich ziehen, mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Das hängt immer vom Einzelfall ab. Während etwa die Errichtung von letztwilligen Verfügungen immer ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft darstellt und eine Vertretung in diesen Angelegenheiten nicht möglich ist, ist in vielen anderen Rechtsbereichen eine Vertretung mittels Vollmacht möglich. Dies sollte aber nicht den Regelfall, sondern immer nur die Ausnahme darstellen. Wie eine im Einzelfall zulässige Vollmacht ausgestaltet sein muss, erfahren Sie im jeweiligen Anlassfall.

Rechtliche Sicherheit für Ihre Zukunft.

Hauptplatz 20, 2130 Mistelbach

Öffnungszeiten
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